AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEIN

Ein Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Bestätigung der Bestellung durch die Firma "Fährhaus Gruna"
per Telefon, Fax oder E-Mail erhält.

Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

Die Lösung des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Leistung
zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist berechnen wir Ihnen die bisherigen, uns entstandenen Unkosten in voller Höhe.

Für Schäden jeglicher Art kommt der Kunde in vollem Umfang auf. Kann die Pension oder das Zelt nach der Vermietung nicht weiterverwendet werden, ist der Kunde auch für diese, uns entstehenden Nachfolgeschäden, haftbar.

Urheberrecht
Die auf dieser Webseite genannten Marken, Logos oder Bilder sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und urheberrechtlich
geschützt.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirkamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

An die Stelle der nichtigen Teile soll eine Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Teile eintspricht oder ihnen am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit, so ist das der
Bestimmung am nächsten kommende rechtliche zulässige Maß an Stelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren. Andere
Vertragslücken sind nach billigem Ermessen auszufüllen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz vom Fährhaus Gruna.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


PENSION (Apartment)

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit dem ausgefüllten Buchungsformular kommt eine verbindliche Buchung zu stande, welche auf Wunsch bestätigt wird.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung für 3 Tage möglich. 
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Pension Fährhaus Gruna schriftlich Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung. Erfolgt die Mitteilung durch den Gast, gilt Ziff. 1.1 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch der Pension Fährhaus Gruna auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. 
3.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
Apartmentleistung:
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50 %
danach 80 %
Dem Schuldner bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittkosten-/Abbruchversicherung wird empfohlen.
3.4 Die Absage der Buchung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Preise/Leistungen
4.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorische Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Wohneinheit.
4.2 Die von der Pension Fährhaus Gruna geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
5. Bezahlung
5.1 Die Pension Fährhaus Gruna kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises verlangen.
5.2 Grundsätzlich ist der gesamte Aufenthaltspreis einschließlich aller Nebenkosten spätestens am Tage der Anreise direkt zahlungsfällig.
6. Haftung der Pension 
6.1 Die vertragliche Haftung der Pension Fährhaus Gruna für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt 
a) soweit ein Schaden des Gastes durch die Pension Fährhaus Gruna weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
b) soweit die Pension Fährhaus Gruna für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2 Die Pension Fährhaus Gruna haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)
6.3 Die Pension Fährhaus Gruna haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und ihren Erfüllungsgehilfen sowie für eventuelle Mängel der Leistungserbringung.
7. Reklamationen
7.1 Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an die Pension Fährhaus Gruna wenden.


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